Sehr geehrte Privatpatientin, sehr geehrter Privatpatient,
die Physio Laufamholz hat sich für Sie, trotz Corona und anderer Widrigkeiten, in den letzten Jahren um Preisstabilität bemüht. Seit 31.12.2018 wurden unsere Selbstzahler-/Privatpreise nicht mehr
erhöht. Die aktuellen noch geltenden Preise entsprechen dem GebüTh-Regelsatz der GKV von 2018 mit dem GebüTh-Steigerungssatz Faktor 1,45.
Aufgrund der stetig gestiegen Betriebskosten und der anhaltenden Inflation sind wir jedoch nun gezwungen den GebüTh-Regelsatz zu korrigieren. Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) haben seit
01.01.2019 ihre Preise um 40% erhöht. Daraus ergibt sich eine Anhebung der Selbstzahler-/Privatpreise.
Wir möchten unsere Räumlichkeiten, den Service der Anmeldung und das fachliche Niveau unserer Mitarbeitenden in gewohnt hoher Qualität halten und bitten deswegen um Ihr Verständnis.
Um diesen Übergang für Sie etwas abzumildern, teilen wir die Preisanpassung in 2 Etappen auf:
Die neuen Preise treten zum 01.12.2024 in Kraft.
Dies bedeutet für Sie:
Alle Rezepte mit Ausstellungdatum ab 01.12.2024 werden entsprechend der Änderungen in Etappe 1 abgerechnet, die neue Honorarvereinbarung hierzu erhalten Sie bei der Terminvereinbarung. Rezepte
mit Ausstellungsdatum ab 01.03.2025 entsprechend der Etappe 2.
Um Unannehmlichkeiten bezüglich der Erstattung zu vermeiden, informieren Sie sich bitte vor dem ersten Behandlungstermin bei Ihrer privaten Krankenkasse bezüglich der Erstattung.
Für Fragen und Unterstützung steht Ihnen das Team der Physio Laufamholz gerne zur Seite.
Hinweis:
Die Physio Laufamholz möchte ihre Preisgestaltung auch weiterhin transparent halten. Deshalb dient, wie gewohnt, die Gebührenordnung für Therapeuten-Physiotherapie (GebüTh, 14. Auflage Buchner GmbH) als Berechnungsgrundlage für diese Preisanpassung in der Honorarvereinbarung. Details und AGB entnehmen Sie dem Info-Flyer zur GebüTh für Patienten. Die AGB finden Sie ab dem 01.12.2024 außerdem auf der Rückseite der Honorarvereinbarung.
Mit Ihrer Zustimmung zur Honorarvereinbarung schließen Sie als Person einen Behandlungsvertrag mit der Physio Laufamholz, nicht Ihre private Krankenversicherung.
Die Rechnungen, die in diesem Prozess gestellt werden, werden an Sie als Person gestellt, unabhängig von der individuellen Erstattung Ihrer privaten Krankenversicherung.