Aktuelles

Robert Unger, das neue Gesicht in der Physio Laufamholz

Mit Robert Unger begrüßen wir einen neuen Physiotherapeuten in unserem Team. Er wird uns mit seinen helfenden Händen unterstützen. Das kommt vor allem unseren Patientinnen und Patienten zugute.

Auf eine gute Zusammenarbeit freuen sich Florian Dannhorn & das ganze Team der Physio Laufamholz. 


Änderungen bei der Zuzahlungspflicht ab 01. August 2021

Liebe Patientin, lieber Patient,

 

in der Physiotherapie besteht eine gesetzliche Zuzahlungspflicht für gesetzlich Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Der Betrag beinhaltet 10 Euro pauschal je Verordnung und 10 Prozent des Rezeptwertes. Ab dem 01. August 2021 steigen aufgrund höherer Preise von den gesetzlichen Krankenkassen die Zuzahlungsbeträge für alle Behandlungen, die ab diesem Tag stattfinden.

 

Weitere Neuerungen ab dem 01. August 2021:

  • Die Zuzahlung ist am Tag der ersten Behandlung für die gesamte Behandlungsserie fällig!
  • Sollte die Zuzahlung nicht am ersten Behandlungstag entrichtet werden, muss die Praxis den Patientinnen und Patienten ab dem zweiten Behandlungstag schriftlich an die Zuzahlung – mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen – erinnern.
  • Sofern die Zuzahlung geleistet wurde, erhält die Patientin oder der Patient darüber eine Quittung.
  • Auf der Quittung wird zudem auf den Erstattungsanspruch bei zu viel entrichteter Zuzahlung hingewiesen.

Kinder und Jugendliche bleiben weiterhin von der Zuzahlung befreit.

 

Wichtiger Hinweis: Physiotherapiepraxen sind gesetzlich verpflichtet, die Zuzahlung für die gesetzlichen Krankenkassen einzuziehen. Bei der Zuzahlung handelt es sich nicht um ein zusätzliches Honorar für die Physiotherapiepraxis, da diese mit dem Honoraranspruch der Praxis gegenüber der Krankenkasse verrechnet wird.
Die Höhe der jeweiligen Zuzahlungsbeträge erfahren Sie von Ihrem Praxisteam.

 

Zum Hintergrund
Bessere Rahmenbedingungen in der Physiotherapie sind politisch gewollt und auch nötig, damit wir Sie weiter bestmöglich behandeln können. Dazu gehört auch eine angemessene Vergütung der Praxen sowie der Therapeutinnen und Therapeuten. Durch einen Schiedsspruch und das Inkrafttreten des neuen Bundesrahmenvertrages steigen die Preise für die physiotherapeutischen Behandlungen gesetzlich Krankenversicherter zum 01. August 2021. Aufgrund gesetzlicher Regelungen steigen damit auch die Zuzahlungen.