Informationen zur Ausfallrechnung

Sehr geehrte Patienten/- innen,
sehr geehrte Kunden/-innen,

leider hat sich das Verhalten zur rechtzeitigen Terminabsage im letzten Jahr stark verändert, wodurch wir gezwungen sind, unsere bisherige, sehr kulante Haltung zur Ausfallrechnung aufzugeben und diese nun konsequent bei jedem Ausfall ohne rechtzeitige Terminabsage zu stellen. Hierzu wurde unsere Abrechnungssoftware angepasst.

Die Aufarbeitung des Themas „Ausfallrechnung“ hier dient dazu Sie vor zusätzlichen Kosten zu bewahren.

SO VERMEIDEN SIE EINE AUSFALLRECHNUNG

Rechtzeitige Terminabsage
Sie können zu einem vereinbarten Termin nicht erscheinen, egal ob aus Krankheit oder aus einem anderen Verhinderungsgrund? Dann sagen Sie diesen bitte so bald wie möglich telefonisch ab, spätestens aber 24 Std. vor Terminbeginn. Nutzen Sie hierzu unseren Anrufbeantworter, 24 Std. am Tag wie auch feiertags. Dieser wird täglich abgehört. Mit Ihrem Anruf auf dem AB hinterlassen Sie automatisch auch einen Zeit-Stempel, so dass wir sehen können, dass der Termin rechtzeitig abgesagt wurde.

Konsequenzen
Wenn Sie zum vereinbarten Termin weder erscheinen noch diesen rechtzeitig (spätestens 24 Std. vor Terminbeginn) absagen (Krankheit bildet hier keine Ausnahme!), können wir meistens nicht mehr reagieren und den Termin nicht anderweitig besetzen.

Hierauf wird unser Abrechnungssystem automatisch eine Ausfallrechnung in voller Höhe der vereinbarten Leistung erstellen. Das Team der Physio Laufamholz hat hierauf keinen Einfluss. Den Betrag der vereinbarten Leistung finden Sie in Ihrer Honorarvereinbarung oder er wird durch den Rahmenvertrag der GKV bestimmt.

 

Wartelisten-Service
Gelingt es der Anmeldung, im Zuge des Wartelisten-Services, die Terminlücke teilweise oder ganz zu füllen, dann wird die Höhe der Ausfallrechnung entsprechend reduziert bzw. komplett storniert. Daher ist eine zeitnahe Terminabsage so wichtig und kann Ihnen Geld sparen.

Begleichung der Ausfallrechnung
Die Ausfallrechnung muss vor dem nächsten Terminbeginn beglichen werden. Vorher werden keine weiteren Leistungen erbracht. Ihnen stehen dazu alle gängigen Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung.

Vielen Dank für Ihr Verständnis


Hinweise

Mit der Ausfallrechnung nimmt die Physio Laufamholz ihre gesetzlichen Rechte gemäß § 615 BGB (Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko) wahr.
Sie werden von uns in vielfältiger und mehrfacher Weise auf die rechtzeitige Terminabsage und die Ausfallrechnung hingewiesen:

  1. Sie werden von der Anmeldung mündlich auf die 24 Std.-Frist hingewiesen.
  2. Sie unterschreiben die Kenntnisnahme der 24 Std.-Frist in Ihrem Anmeldebogen.
  3. Sie unterschreiben diese ggf. zusätzlich in Ihrer Behandlungs- und Honorarvereinbarung.
  4. Einen deutlich sichtbaren Hinweis finden Sie zudem auf jedem Terminzettel, den wir Ihnen mitgeben.

Eine Abrechnung nicht erbrachter Leistungen über Rezepte stellt einen Betrugsfall gegenüber der Krankenkasse und dem Finanzamt dar und kann mit hohen Bußgeldern bestraft werden und sogar zum Verlust der Zulassung führen! Dies steht somit für die Physio Laufamholz nicht zur Diskussion.