Preisanpassungen zum 01.01.2026

Sehr geehrte Privatpatientin, sehr geehrter Privatpatient,

wir möchten Sie darüber informieren, dass wir unsere Preise für Privat- und Selbstzahlerleistungen anpassen.

 

Grundlage hierfür ist die Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh, 14. Auflage Buchner GmbH). Der dort ausgewiesene Regelsatz basiert auf den Preisen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Preise). Diese wurden zum 01.01.2026 erhöht. Dementsprechend erhöhen sich die Preise für Privat- und Selbstzahlerleistungen im gleichen Verhältnis. 

 

Dies wurde zuletzt mit der Einführung zum 01.12.2024 umgesetzt. 

 

Der Steigerungsfaktor von 1,5 bleibt weiterhin bestehen, wie er zum 01.03.2025 angepasst wurde. Hier fand die letzte Preisanpassung statt.

 

Damit sollen die stetig steigenden Betriebskosten aufgrund der anhaltenden Inflation ausgeglichen werden.

 

Diese Anpassung ist erforderlich, um auch künftig unsere Räumlichkeiten, den Service an der Anmeldung sowie das fachliche Niveau unserer Mitarbeitenden in gewohnt hoher Qualität sicherzustellen. 

 

Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis..


Dies bedeutet für Sie:
Alle Rezepte mit einem Ausstellungsdatum ab dem 01.01.2026 werden entsprechend der Änderungen der GKV angepasst abgerechnet. Die hierzu erforderliche Honorarvereinbarung erhalten Sie bei der Terminvereinbarung zu den Rezepten.

 

Um Unannehmlichkeiten bezüglich der Erstattung zu vermeiden, informieren Sie sich bitte vor dem ersten Behandlungstermin bei Ihrer privaten Krankenkasse bezüglich der Erstattung.

 

Die GebüTh kann vor Ort eingesehen werden. 

Für Fragen und Unterstützung steht Ihnen das Team der Physio Laufamholz gerne zur Seite.

 

Hinweis:

Die Physio Laufamholz möchte ihre Preisgestaltung auch weiterhin transparent halten. Deshalb dient, wie gewohnt, die Gebührenübersicht für Therapeuten-Physiotherapie (GebüTh, 14. Auflage Buchner GmbH) als Berechnungsgrundlage für diese Preisanpassung in der Honorarvereinbarung. Details und AGB entnehmen Sie dem Info-Flyer zur GebüTh für Patienten. Die AGB finden Sie ab dem 01.12.2024 außerdem auf der Rückseite der Honorarvereinbarung.

 

Mit Ihrer Zustimmung zur Honorarvereinbarung schließen Sie als Person einen Behandlungsvertrag mit der Physio Laufamholz, nicht mit Ihrer privaten Krankenversicherung.

 

Die Rechnungen, die in diesem Prozess gestellt werden, werden an Sie als Person gestellt, unabhängig von der individuellen Erstattung Ihrer privaten Krankenversicherung.

Weitere Informationen


PREISÄNDERUNG FÜR BEIHILFEBERECHTIGTE AB 15.03.2025

Sehr geehrte Beihilfe-Patienten/innen,

 

schön, dass Sie bei uns sind. Diese Information dient dazu, spätere Diskussionen mit Ihrer privaten Zusatzversicherung zu vermeiden. Sie zeigt Ihnen Ihre Wahlmöglichkeiten für die Rahmenbedingungen der Therapie auf. Dieses Schreiben stellt Ihnen die Physio Laufamholz kostenlos als Service zur Verfügung.   

Trotz Corona und anderer Widrigkeiten, haben wir uns in den letzten Jahren sehr um Preisstabilität bemüht. 

 

Für mehr Transparenz in der Preisgestaltung hat die Physio Laufamholz, die Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh, Auflage 14, Bucher GmbH) eingeführt. Ab 15.03.2025 tritt diese auch für Beihilfeberechtigte in Kraft.

 

Zum 01.11.2024 wurden die beihilfefähigen Höchstsätze auf die Höhe der Preise der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) angehoben. Sprich, der Preis, der zu einer Hälfte von Ihrer Beihilfe erstattungsfähig ist und zur anderen Hälfte, je nach Tarif, von Ihrer privaten Zusatzversicherung.

 

Als Grundlage in der GebüTh sind die Preise an den Regelsatz der GKV gekoppelt, dies entspricht dem Preis, den die GKV auszahlt. Somit finden zukünftige Anpassungen automatisch statt.

  1. Aktuell entsprechen die bundeseinheitlichen Höchstsätze dem aufgerundeten Regelsatz der GKV. Dies entspricht unserem neuen Grundpreis.
  2. Zukünftige, automatische Preisanpassungen entnehmen Sie bitte ggf. Ihrer Honorarvereinbarung, die Sie für jedes Rezept unterschreiben.

Informationen zur Erstattung für Beihilfeberechtigte
Die Beihilfeversicherung ist lediglich eine Teilversicherung, die die zumutbare Eigenversorgung ergänzt. Somit wird auch nur einen Teil erstattet. Dieser entspricht der Hälfte eines Heilmittels der beihilfefähigen Höchstsätze. Details siehe Bundesministerium des Inneren und für Heimat, Bereich „Beihilfe“.

 

Abhängig von Ihrem gewählten Tarif für Ihre private Zusatzversicherung, entscheidet sich, wie hoch die Erstattung der Restsumme ausfällt.

  1. Wenn Sie einen Basis-Tarif haben, wird aktuell in der Regel die Differenz zu unserm Grundpreise (Regelsatz der GKV) erstattet.
  2. Bei „Premium“-Tarifen besteht auch die Möglichkeit, dass unser Premium-Preis zum Teil oder komplett erstattet wird.

Da wir mit Ihnen als Person die Honorarvereinbarung zu jedem Rezept schließen, ist der Betrag der Rechnung und der Zeitpunkt der Zahlung unabhängig von jeder Erstattungsvariante und ist gemäß der Vereinbarung zu begleichen.

 

Wir empfehlen Ihnen, Ihre Erstattungsansprüche vor Behandlungsbeginn bei Ihrer privaten Zusatzversicherung zu erfragen.

 

Der Regelsatz GKV ist unser Grundpreis und deckt das Leistungsspektrum der minimalen Versorgung ab, entsprechend den Rahmenverträgen der GKV. Dies bedeutet für Sie gleicher Preis und gleiches Leistungsspektrum!

 

Natürlich ist es jedem Patienten freigestellt weitere Leistungen der Physio Laufamholz in Anspruch zu nehmen. Unser Premium-Preis bietet unter anderem folgende Vorteile: 

  1. Terminangebote zum Beginn innerhalb 7 Kalender-Tage
  2. Vorrang in der Warteliste
  3. Rote Karte-Service bei Erstattungsproblemen mit der PKV

Der Premium-Preis entspricht dem Selbstzahler-Privatpreis (die Vorteile sind hier automatisch enthalten).

 

Hier zielt das Leistungsspektrum darauf ab, Ihnen eine Maximal-Versorgung zu bieten, um Ihr Problem bestmöglich zu versorgen.

 

Der Premium-Preis wird auch anhand der GebüTh berechnet. Details dazu finden Sie auf unserer Internetseite (www.physio-laufamholz.de/informationen/selbstzahler-privatpreise/). Gerne können Sie diese auch bei der Anmeldung erfragen. Die Gebührenübersicht für Therapeuten liegt aus.

 

DIES BEDEUTET FÜR SIE

Alle Rezepte mit Ausstellungdatum ab 15.03.2025, werden wie beschrieben abgerechnet. Die neue Honorarvereinbarung hierzu erhalten Sie bei der Terminvereinbarung. Rezepte mit Ausstellungsdatum vor dem 15.03.2025 werden noch mit dem alten Preis abgerechnet.

 

Um Unannehmlichkeiten bezüglich der Erstattung zu vermeiden, informieren Sie sich bitte vor dem ersten Behandlungstermin bei Ihrer Krankenkasse bezüglich der Erstattung.

 

Für Fragen und Unterstützung steht Ihnen das Team der Physio Laufamholz gerne zur Seite.


Preisanpassungen ab 01.12.2024

Sehr geehrte Privatpatientin, sehr geehrter Privatpatient,

die Physio Laufamholz hat sich für Sie, trotz Corona und anderer Widrigkeiten, in den letzten Jahren um Preisstabilität bemüht. Seit 31.12.2018 wurden unsere Selbstzahler-/Privatpreise nicht mehr erhöht. Die aktuellen noch geltenden Preise entsprechen dem GebüTh-Regelsatz der GKV von 2018 mit dem GebüTh-Steigerungssatz Faktor 1,45.
Aufgrund der stetig gestiegen Betriebskosten und der anhaltenden Inflation sind wir jedoch nun gezwungen den GebüTh-Regelsatz zu korrigieren. Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) haben seit 01.01.2019 ihre Preise um 40% erhöht. Daraus ergibt sich eine Anhebung der Selbstzahler-/Privatpreise.

 

Wir möchten unsere Räumlichkeiten, den Service der Anmeldung und das fachliche Niveau unserer Mitarbeitenden in gewohnt hoher Qualität halten und bitten deswegen um Ihr Verständnis.

 

Um diesen Übergang für Sie etwas abzumildern, teilen wir die Preisanpassung in 2 Etappen auf:

  1. Etappe: Ab dem 01.12.2024 wird der GebüTh-Regelsatz GKV auf den Stand 01.01.2024 angehoben, dafür aber der GebüTh-Steigerungssatz vom Faktor 1,45 auf 1,25 gesenkt.
  2. Etappe: Ab dem 01.03.2025 wird der GebüTh-Steigerungssatz vom Faktor 1,25 auf 1,50 angehoben, womit die Physio Laufamholz wieder im Rahmen der von der PKV oft genannten, üblichen Vergütung in Deutschland liegt und damit konkurrenzfähig bleibt.

Die neuen Preise treten zum 01.12.2024 in Kraft.


Dies bedeutet für Sie:
Alle Rezepte mit Ausstellungdatum ab 01.12.2024 werden entsprechend der Änderungen in Etappe 1 abgerechnet, die neue Honorarvereinbarung hierzu erhalten Sie bei der Terminvereinbarung. Rezepte mit Ausstellungsdatum ab 01.03.2025 entsprechend der Etappe 2.

 

Um Unannehmlichkeiten bezüglich der Erstattung zu vermeiden, informieren Sie sich bitte vor dem ersten Behandlungstermin bei Ihrer privaten Krankenkasse bezüglich der Erstattung.

Für Fragen und Unterstützung steht Ihnen das Team der Physio Laufamholz gerne zur Seite.

 

Hinweis:

Die Physio Laufamholz möchte ihre Preisgestaltung auch weiterhin transparent halten. Deshalb dient, wie gewohnt, die Gebührenordnung für Therapeuten-Physiotherapie (GebüTh, 14. Auflage Buchner GmbH) als Berechnungsgrundlage für diese Preisanpassung in der Honorarvereinbarung. Details und AGB entnehmen Sie dem Info-Flyer zur GebüTh für Patienten. Die AGB finden Sie ab dem 01.12.2024 außerdem auf der Rückseite der Honorarvereinbarung.

 

Mit Ihrer Zustimmung zur Honorarvereinbarung schließen Sie als Person einen Behandlungsvertrag mit der Physio Laufamholz, nicht Ihre private Krankenversicherung.
Die Rechnungen, die in diesem Prozess gestellt werden, werden an Sie als Person gestellt, unabhängig von der individuellen Erstattung Ihrer privaten Krankenversicherung.