Seit dem 5. Oktober 2025 wird bei Banküberweisungen das Verfahren „Verification of Payee (VoP)“ angewendet. Dieses System prüft, ob der angegebene Name des Empfängers mit dem zugehörigen
Kontoinhaber übereinstimmt.
Bitte beachten Sie daher bei Überweisungen:
Nur wenn Name und IBAN übereinstimmen, kann die Überweisung erfolgreich ausgeführt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Bei Fragen stehen wie Ihnen gerne zur Verfügung.